NetLawyer.de
§
  HomeNewsUeberKontaktBedingungen
   
  Zahlung per Lastschrift
       
Tips_Tricks
Vertragsrecht
Recht_Geld
EDV
Netzrecht
E-Commerce
  juristisch
  Unterschreiben
  Zahlungen
  Verbraucher
  Domainrecht
  Inhalte
Links
 

Bei der Zahlung per Lastschrift erteilt der Kunde dem Händler die Ermächtigung, den vereinbarten Betrag per Lastschrift von seinem Bankkonto einzuziehen.

Der Händler veranlaßt sodann die Durchführung der Lastschrift durch seine Bank, die den Betrag von der Bank des Kunden erlangt.

Der Händler trägt hierbei gegenüber dem Kunden die Beweislast für die Erteilung der Einziehungsermächtigung durch den Kunden. Zusätzlich hat der Kunde das Recht, die Lastschrift gegenüber seiner Bank bis zu ihrer Genehmigung zu widerrufen. Widerruft der Kunde die Lastschrift, wird der Händler wieder mit dem Betrag belastet, so daß die Durchführung der Zahlung als gescheitert betrachtet werden kann.

Hat der Kunde die Einziehungsermächtigung tatsächlich erteilt und kann auch der Beweis hierfür geführt werden, trägt der Kunde die Kosten der gescheiterten Zahlung. Außerdem bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Betrages verpflichtet.

Da bei Zahlungen über das Internet üblicherweise keine schriftlichen Belege existieren, ist der Beweis für die Erteilung der Einziehungsermächtigung meistens nicht zu führen. Insbesondere dann, wenn die Einzeihungsermächtigung nicht von dem Kunde, sondern von einem unbekannten Dritten, der z. B. die Bankdaten unberechtigt erlangt hat, erteilt wurde, bleibt der Händler auf seinem Schaden sitzen. Allenfalls in Verbindung mit dem Beweis der Entgegennahme der Waren dürfte der Beweis für die Durchführung des Geschäftes geführt werden können.

Da sich aus den Bankdaten jedoch keine Adresse ergibt kann der Händler auch nicht die Versendung an den Inhaber des angegebenen Bankkontos sicherstellen.

Die Verschlüsselung der Daten macht die Zahlung weder für den Händler, noch für den Kunden sicherer, da auch bei Verschlüsselung keine Prüfung der Person erfolgt, welche die Daten angibt. Sie verhindert lediglich das Ausspähen der Bankdaten, die jedoch niemals zu Lasten des Kunden verwendet werden können.