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E-Commerce hat vor allem drei Problemzonen, die wiederum weiter untergliedert werden können.

  • Herstellung des Kontaktes und Zugangs zu den Medien
  • Begründung von Verträgen zwischen den Beteiligten und deren Abwicklung
  • Globalisierung

Bei nahezu allen Vorgängen werden neue Wege beschritten, die weder von der Gesetzgebung, noch von der Rechtsprechung vollständig erfaßt werden. Zudem sind die juristischen Kenntnisse im Gegensatz zu herkömmlichen Geschäftsformen noch nicht in den Prozessen und bei den handelnden Personen implementiert.

Kontakt mit Medien

Zunächst muß der Kontakt mit den Medien des E-Commerce hergestellt werden. Dies erfordert Verträge über den Zugang zum Internet (Internet Access), die Präsenz im Internet (Internet Presence) und die Gestaltung der Websites.

Hierbei stellen sich zunächst Fragen nach dem üblichen Inhalt eines Internet Access Vertrage, wenn zu einzelnen Punkten wie Verfügbarkeit, Dienste wie WWW, E-Mail, Usenet, Telnet oder FTP, Verzug, Gewährleistung und Haftung nicht geregelt ist.

Ähnliche Probleme stellen sich bei der Internet Presence. Was kann der Kunde eigentlich als Leistungen erwarten, wenn die Beschreibung keine Hinweise enthält und welche Last muß der zur Verfügung gestellte Server in welcher Zeit bewältigen?

Außerdem sind so weit diskutierte Probleme wie des Domainnamensrechtes zu lösen, da früher mehrere Unternehmungen den gleichen Namen problemlos benutzen konnten. Dies ist bei Domainnamen aber nicht mehr möglich.

Die Gestaltung der Websites wäre eigentlich leicht zu handhaben, wenn hier nicht völlig neue Möglichkeiten wie Links, Frames oder dynamische Inhalte möglich wären. Da diese Arten der Darstellung aber früher nicht vorhanden waren, haben sich weder Rechtsprechung, noch Gesetzgebung zu diesen Fragen geäußert.

Darüber hinaus bieten die Websites kaum technischen Schutz gegen das Kopieren von Inhalten, was von vielen so verstanden wird, als würde auch kein gesetzlicher Schutz gelten.

Verträge

Die Durchführung von E-Commerce erfordert den Abschluß von Verträgen, ohne daß es bei reiner Onlinekommunikation möglich wäre, diese schriftlich abzuschließen. Weder Verbraucherschutz, noch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Durchführung von Online-Leistungen ist eindeutig geregelt.

Während bei gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragspartner eine Authentifizierung noch anhand von Dokumenten möglich ist, können sich die handelden Personen beim E-Commerce niemals sicher sein, daß ihr Gegenüber auch der ist, für den er sich ausgibt.

Aber auch die Regelungen des Datenschutzes sind bereits von den Gegebenheiten überholt worden, wenn in Shopping Mals die persönlichen Daten zwischen allen Beteiligten zu Marketingzwecken ausgetauscht werden.

Globalisierung

Schließlich ist jede Internetpräsenz weltweit abrufbar. Personen unterschiedlicher Nationalitäten können uneingeschränkt in geschäftliche Kontakte, auch über Drittstaaten, treten, ohne daß ihnen dies bewußt wird.

Hier wird dann fraglich, welches Recht oder welcher Gerichtsstand gilt, ob Produkte überhaupt weltweit vertrieben oder angeboten werden dürfen. Aber auch Schwierigkeiten bei der Abwicklung bereits eingegangener Verträge, aus denen auch Pflichten bestehen, sollten nicht unterschätzt werden.

Nicht zuletzt stellt sich die Frage, ob, und wenn ja, in welchem Land Umsätze zu versteuern sind.